Rechtsprechung
RG, 29.04.1882 - 936/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist bei vorliegendem Thatbestande des Raubes noch ideale Konkurrenz dieses Verbrechens mit Diebstahl denkbar, oder liegt immer nur ein zusammengesetztes Delikt (Gesetzeskonkurrenz) vor? Kann insbesondere der §. 73 St.G.B.'s dann anwendbar werden, wenn der Thäter, bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 6, 243
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69
Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des …
Diese Grundsätze müssen auch hier zur Anwendung kommen; denn der Raub nach den §§ 249 ff StGB ist zwar als ein selbständiger Straftatbestand anzusehen, schließt sachlich aber die Merkmale des Diebstahls und damit auch den Diebstahlsvorsatz ein (vgl. BGHSt 20, 235 im Anschluß an RGSt 6, 243). - BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65
Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als …
Bereits in seiner Entscheidung RGSt 6, 243 hatte der III. Strafsenat ausgesprochen, daß zwischen Raub und Diebstahl Gesetzeskonkurrenz bestehe, folglich auch der schwere Rückfalldiebstahl im Raubtatbestande aufgehe.Nach Ansicht des Senats sprechen überwiegende Gründe für die in RGSt 6, 243 vertretene Auffassung.
- BGH, 04.07.1966 - 2 StR 198/66
Tateinheit zwischen versuchtem Raub und schwerem Diebstahl
Es hat sich hierfür u.a. auf die Entscheidung RGSt 6, 243 bezogen, die aber das Verhältnis zwischen vollendetem Diebstahl und vollendetem Raub betrifft.